Uhren sind mehr als nur ein Gerät zur Messung der Zeit. Sie können Designstücke ebenso sein wie ein Fashion-Statement oder Luxusobjekte. Für Fans edler Uhren sind diese oft alles davon. Doch damit auch unterwegs den edlen Stücken nichts passiert, sollte man einige Dinge beachten*.
Wer seine Uhr nicht am Handgelenk trägt, sondern im Gepäck mit an den Zielort nehmen möchte, sollte diese auf jeden Fall in einem Etui mitnehmen. So verhindert man Kratzer und andere Beschädigungen. Da Koffer immer mal wieder verloren gehen, empfiehlt es sich, die Uhr im Handgepäck mitzunehmen – oder eben anzulegen.
Grundsätzlich muss man für mitgenommene persönliche Waren keine besonderen Ausfuhrformalitäten beachten. Interessant wird es aber, wenn man aus einem Nicht-EU Land wieder zurück in die EU einreist. Dann kann es nämlich sein, dass der Zoll einen Nachweis darüber verlangt, dass die Uhr in der EU erworben wurde bzw. sich bereits vor der Reise im persönlichen Eigentum befand. Im Normalfall reicht dafür eine Kopie der Rechnung aus. Vor Abflug kann man sich am Flughafen aber auch eine Ausfuhrbestätigung ausstellen lassen.
Haben Sie Ihre Uhr tatsächlich im Nicht-EU-Ausland, fallen am Zoll Eingangsabgaben an. Zur Berechnung deren Höhe wird entweder der Kaufpreis der Uhr herangezogen oder ihr Wert geschätzt, etwa, wenn es sich um ein Geschenk handelte. Die Zollgebühren an sich sind nicht besonders hoch, sondern bewegen sich meist im Bereich von ein paar Euros. Dazu kommt allerdings die Einfuhrumsatzsteuer – und die liegt in Österreich bei 20 Prozent des Warenwerts. Wichtig: Deklarieren Sie die Uhren beim Grenzübertritt! Die abgabenfreie Einfuhr nach Österreich aus Drittstaaten ist für Waren bis zu einem Wert von insgesamt 300 Euro (bei Einreise auf dem Landweg) bzw. 430 Euro (bei Einreise via Flugzeug) möglich.
Für einen modernen Gentleman ist es Ehrensache, keine Plagiate zu kaufen. Abgesehen von der Tatsache, dass das geübte Auge diese immer erkennt und sie zu eher peinlichen Situationen im täglichen Leben führen können, sind Plagiate am Zoll ebenfalls problematisch. Denn einerseits bekommt man für diese selten eine Rechnung über den tatsächlichen Kaufpreis. Zollbeamte, die die Uhr für echt halten, schätzen diese dann mit dem Wert einer echten Uhr – was zu hohen Gebühren führt. Oder sie erkennen das Plagiat, dann wird die Uhr eingezogen und vernichtet.
Bei konkreten Fragen oder speziellen Anliegen kann Ihnen die zentrale Zollbehörde Auskunft geben:
Zollstelle Villach
Ackerweg 19
9500 Villach
Telefon +43 (0) 50 233 740
Fax +43 (0) 50 233-5964053
E-Mail zollinfo@bmf.gv.at
*Keine rechtsverbindliche Auskunft
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